Hausordnung & IT Policy

 

Wo Menschen miteinander tätig sind, lernen und arbeiten, wird ihr Zusammenleben erleichtert, wenn sie sich an ungeschriebene und geschriebene Gesetze halten.

Die Schule ist Lebensraum und Arbeitsplatz für SchülerInnen, LehrerInnen, DirektorIn und Schulpersonal, an dem sich alle wohlfühlen sollen.

Damit das Schulleben konfliktfrei funktioniert, wurde von den Schulpartnern nachstehende Hausordnung in Ergänzung zur bestehenden, gesetzlichen Schulordnung beschlossen.

In Situationen, für die die Hausordnung keine Regelung vorsieht bzw. wo keine gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind, gelten die Anordnungen der Direktion bzw. des Lehrpersonals.

 

 

VERLASSEN DES SCHULGEBÄUDES UND AUFENTHALT IN DER SCHULE

Aufgrund der Gesetzeslage (§2(5), Schulordnung) ist der Aufenthalt in der Schule außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts nur in bestimmten Fällen möglich.

  • Die Beaufsichtigung der SchülerInnen beginnt um 7.45 Uhr und endet mit Unterrichtsschluss.
  • Es gilt folgende Stundeneinteilung.

 

1. 8.00 – 8.50 7. 13.40 – 14.30
2. 8.55 – 9.45 8. 14.30 – 15.20
3. 9.55 – 10.45 9. 15.20 – 16.10
4. 11.00 – 11.50 10. 16.10 – 17.00
5. 11.55 – 12.45 11. 17.00 – 17.50
6. 11.55 – 12.45 12. 17.50 – 18.40


 

  • Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist keine Beaufsichtigung der SchülerInnen vorgesehen. Für unsere schulpflichtigen SchülerInnen besteht die Möglichkeit der Anmeldung zur Mittags- bzw. Tagesbetreuung.

Den SchülerInnen der Oberstufe ist der Aufenthalt im Schulgebäude zwischen Unterrichtsende und Beginn des Nachmittagsunterrichtes in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bis auf Widerruf gestattet.

  • Das Verlassen des Schulhauses während des stundenplanmäßigen Unterrichts ist nicht erlaubt.
  • Ab der 10. Schulstufe (6. Klasse) ist es SchülerInnen, die den Religionsunterricht nicht besuchen, gestattet, während der Religionsstunden das Schulgebäude zu verlassen. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und ein pünktliches Erscheinen zum nachfolgenden Unterricht.
  • SchülerInnen aller Schulstufen müssen, wenn sie im Laufe des Unterrichts erkranken, von einer bevollmächtigten Person im Sekretariat abgeholt werden.
  • Müssen SchülerInnen wegen eines Arzttermines oder wegen privater Angelegenheiten während der Unterrichtszeit die Schule verlassen, sind sie verpflichtet dem/der LehrerIn der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine schriftliche Entschuldigung zu geben, diese wird an den Klassenvorstand weitergeleitet.

 

VERHALTEN IN DEN PAUSEN

Rücksichtnahme aufeinander und ein entsprechender Umgang miteinander tragen zur Erholung aller am Schulleben Beteiligter bei.

  • Pauseneinteilung: 5‘ – 10‘ – 15‘ – 5‘ – 5‘. Die große Pause beginnt um 10.45 Uhr und endet um 11.00 Uhr.
  • Am Nachmittag gibt es zwischen den Unterrichtsstunden keine Pause.
  • Das Laufen in den Gängen ist nicht gestattet.
  • Die Fenster müssen aus Sicherheitsgründen in den Pausen geschlossen bleiben.
  • Den Anweisungen der Pausen- und Gangaufsicht ist Folge zu leisten.
  • In der großen Pause ist den SchülerInnen bei Schönwetter der Aufenthalt auf dem rechteckigen Platz vor der Schule (Garagen/Juridicum/Fahrradständer/Schule) erlaubt.

In den Monaten September und Oktober sowie April, Mai und Juni ist dies den SchülerInnen ebenso in der 10-Minuten-Pause gestattet.

  • SchülerInnen ab 18 Jahren, die rauchen, müssen im Sekretariat einen Raucherpass mit Zustimmung der Eltern beantragen. Dieser muss der Hofaufsicht vorgewiesen werden.

 

WECHSEL VON UNTERRICHTSRÄUMEN

Die SchülerInnen wechseln aufgrund stundenplantechnischer Gegebenheiten während des Vormittags häufig den Klassenraum.

  • SchülerInnen, die die Stammklasse verlassen, sorgen dafür,

dass keine Schulsachen herumliegen und ihre Klasse sauber ist.

  • Alle SchülerInnen müssen fremdes Eigentum respektieren.
  • Die ursprüngliche Ordnung (Tische!) wird wiederhergestellt.
  • Der Wechsel soll in den Pausen stattfinden.

 

BENUTZUNG ELEKTRONISCHER GERÄTE

Unser Ziel ist es, Kommunikation untereinander zu fördern und den Rahmen für ein konzentriertes Arbeiten zu schaffen.

  • Handys müssen während des Aufenthalts in der Schule und während des Unterrichts abgeschaltet oder auf lautlos geschaltet sein und sicher verwahrt werden.

In Einzelfällen sind Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem/der LehrerIn möglich.

Den 6.-8. Klassen ist die Verwendung des Handys in den Pausen gestattet.

Im Falle einer Störung des Unterrichts werden die elektronischen Geräte (Handy, Smartphone …) durch den/die LehrerIn abgenommen, im Sekretariat deponiert und können dort am Ende des Vormittagsunterrichts abgeholt werden.

  • Das Filmen und Fotografieren jeglicher Art ist untersagt, ausgenommen davon sind schulische Zwecke.
  • Die Mitnahme von Spielkonsolen u. ä. in die Schule ist generell nicht erlaubt.

 

SAUBERKEIT UND UMGANG MIT EIGENTUM

Für grundlegende Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgebäude sind die SchülerInnen mitverantwortlich.

  • Mit Schulmobiliar und Inventar muss sorgsam umgegangen werden.
  • Für Schäden an den Einrichtungen wird der/die VerursacherIn haftbar gemacht.

Eine Schadensmeldung hat unmittelbar zu erfolgen.

  • Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände

(möglichst keine Wertsachen mitnehmen!).

  • Skooter sind am dafür vorgesehenen Ort aufzubewahren.

Für das Absperren ist der/die SchülerIn selbst verantwortlich.

Die Benutzung von Skootern und Skateboards ist im Schulgebäude untersagt.

  • In den Fachsälen ist das Essen und Trinken generell nicht gestattet.

 

HINWEISE ZUR SICHERHEIT

  • Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der LehrerInnen Folge zu leisten.
  • Verhaltensregeln für den Brandfall sind in jeder Klasse beim Fluchtplan zu finden.

 

FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT

  • Unvorhersehbare Absenzen (Erkrankungen u.a.) sind - wenn möglich - am betreffenden Schultag, spätestens aber innerhalb der ersten drei Tage beim Klassenvorstand oder in der Direktion zu melden.
  • Schriftliche Entschuldigungen sind am ersten Tag nach dem Ende des Fernbleibens dem Klassenvorstand zu bringen.
  • Vorhersehbares Fernbleiben für mehr als einen Tag ist durch ein rechtzeitiges Ansuchen an die Direktion zu regeln. In anderen Fällen ist der Klassenvorstand zuständig.

 

Die Hausordnung wurde von den Mitgliedern des SGA in der Sitzung vom 15. Mai 2018 beschlossen.

Ausführliche Informationen zum Download